Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Verbindlich ist die englische Fassung dieses Dokuments · Englische Fassung
Version 2026-11
Lizenzgeber: Marcin Daniun Automatyka, ul. Suwalska 52, 19-300 Ełk, Polen. USt-IdNr. PL8481837200. Eingetragen im polnischen Gewerberegister CEIDG. Kontakt: kontakt@palletdesigner.com.
Bitte lesen Sie diesen Vertrag, bevor Sie Pallet Designer installieren oder nutzen. Indem Sie ihn in der Software annehmen, eine Lizenz kaufen oder die Software nutzen, stimmen Sie ihm im Namen des Unternehmens zu, für das Sie tätig sind. Wenn Sie nicht zustimmen, installieren und nutzen Sie die Software nicht.
1. Für wen dieser Vertrag gilt
1.1. Die Software wird an Unternehmen und an Personen verkauft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Annahme dieses Vertrags bestätigen Sie, dass Sie für ein Unternehmen handeln („Sie“, „der Kunde“).
1.2. Soweit Ihnen das Recht Ihres Landes Rechte gewährt, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können, bleiben diese Rechte von diesem Vertrag unberührt.
1.3. Käufe werden von Paddle als Wiederverkäufer und Merchant of Record abgewickelt. Die Checkout-Bedingungen von Paddle regeln Zahlung, Rechnungsstellung, Steuern und Rückerstattungen. Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software.
2. Begriffsbestimmungen
- Software: das Programm Pallet Designer, sein Installationsprogramm, die Dokumentation, Beispieldateien, Updates und jede von Ihnen lizenzierte Erweiterung.
- Arbeitsplatz: das Recht, die Software auf einem Computer (Arbeitsstationsmodus) oder für einen gleichzeitigen Benutzer auf einem Werksserver (Werksservermodus) zu installieren und zu nutzen.
- Lizenzschlüssel: der Code, der die Software aktiviert.
- Lizenzzeitraum: der bezahlte Zeitraum eines Abonnements (monatlich oder jährlich) oder, bei einer unbefristeten Lizenz, ein unbegrenzter Zeitraum.
- Edition: die Integrator-Edition (vollständiges Programm, einschließlich Stationseinstellungen und Signieren von Stationsdateien) oder die Kunden-Edition (arbeitet mit Stationsdateien, die von einem Integrator signiert wurden).
- Stationsdatei: die Datei mit den Einstellungen einer Palettierstation, signiert mit der Integrator-Edition.
- Lizenzdienst: der Online-Lizenzdienst, mit dem die Software Lizenzen prüft (derzeit Keygen, betrieben von Keygen LLC, USA).
- KI-Assistent: die optionale kostenpflichtige Funktion, die Ihre Anfrage an einen Anbieter eines Sprachmodells sendet und einen Vorschlag zurückgibt.
- Bestellung: Ihr Kauf über den Shop (Paddle) oder eine Rechnung des Lizenzgebers.
3. Lizenz
3.1. Der Lizenzgeber räumt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ein, die Software für die in Ihrer Bestellung angegebene Anzahl von Arbeitsplätzen, Edition, Lizenzzeitraum und Erweiterungen zu installieren und zu nutzen.
3.2. Sie dürfen die Software nur innerhalb Ihres eigenen Unternehmens nutzen: zur Gestaltung von Palettiermustern, Lagen, Produktmischungen und Aufträgen für Ihre eigenen Maschinen oder, wenn Sie Integrator sind, für die Maschinen, die Sie für Ihre Kunden bauen oder warten.
3.3. Ein Paket mit drei Arbeitsplätzen umfasst drei Arbeitsplätze derselben Edition und desselben Lizenzzeitraums unter einem Lizenzschlüssel, für ein Unternehmen.
3.4. Die Lizenz ist an das in der Bestellung genannte Unternehmen gebunden. Sie dürfen die Software oder den Lizenzschlüssel weder weiterverkaufen, vermieten, verleasen noch unterlizenzieren und sie niemandem außerhalb Ihres Unternehmens zugänglich machen, mit Ausnahme der Benutzer Ihres Werksservers.
3.5. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber. Sie erhalten nur die hier beschriebenen Rechte.
4. Abonnements
4.1. Ein Abonnement läuft für den Lizenzzeitraum und verlängert sich am Ende jedes Zeitraums automatisch, sofern Sie es nicht vor dem Verlängerungsdatum im Paddle-Kundenportal oder per E-Mail kündigen.
4.2. Ein gekündigtes Abonnement funktioniert bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter. Für den verbleibenden Teil eines Zeitraums gibt es keine Rückerstattung, außer wie in den Verkaufsbedingungen angegeben.
4.3. Wenn der bezahlte Zeitraum endet, zeigt die Software den Lizenzbildschirm an und führt keine Berechnungen mehr aus. Sie können das geöffnete Dokument weiterhin speichern und alle bereits exportierten Dateien behalten. Ihre Maschinen laufen mit den bereits in sie geladenen Daten weiter. Die Software akzeptiert eine Verlängerung jederzeit und behält Ihre Einstellungen und Daten.
4.4. Die Gültigkeit der Lizenz umfasst eine Kulanzfrist von 7 Tagen nach dem Ende des bezahlten Zeitraums, um verspätete Zahlungen abzudecken.
5. Unbefristete Lizenzen
5.1. Eine unbefristete Lizenz erlaubt Ihnen, ohne zeitliche Begrenzung die am Kauftag aktuelle Version der Software und jede in den 12 Monaten nach dem Kauf veröffentlichte Version zu nutzen.
5.2. Nach diesen 12 Monaten können Sie einen Update-Plan für weitere Versionen erwerben. Ohne ihn arbeitet die Software in der letzten Version weiter, auf die Sie Anspruch haben; neuere Versionen laufen mit dieser Lizenz nicht.
5.3. Auch eine unbefristete Lizenz wird beim Lizenzdienst geprüft (Ziffer 6). Sollte der Lizenzgeber den Lizenzdienst jemals einstellen, stellt er Ihnen ohne zusätzliche Kosten eine Möglichkeit bereit, Ihre unbefristete Lizenz ohne ihn weiter zu nutzen (zum Beispiel eine Offline-Lizenzdatei).
6. Lizenzprüfung und Offline-Nutzung
6.1. Die Software prüft die Lizenz beim Start und während des Betriebs etwa einmal pro Stunde online beim Lizenzdienst. Jede erfolgreiche Prüfung liefert der Software eine signierte Bestätigung, die 96 Stunden gültig ist.
6.2. Ohne Internet arbeitet die Software bis zu 96 Stunden nach der letzten erfolgreichen Prüfung weiter. Danach zeigt sie den Lizenzbildschirm bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung an.
6.3. Ein Werksserver ohne Internetzugang kann eine signierte Lizenzdatei verwenden, die der Lizenzgeber für einen festen Zeitraum (zum Beispiel 12 Monate) ausstellt und die auf dem Lizenzbildschirm geladen wird. Die Software warnt 30 Tage vor dem Ablauf einer solchen Datei.
6.4. Bei der Prüfung sendet die Software an den Lizenzdienst: den Lizenzschlüssel, einen Hardware-Fingerabdruck des Computers, den Computernamen, die Version des Betriebssystems und die Version der Software. Der Lizenzdienst erfasst außerdem die IP-Adresse und die Uhrzeit. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
6.5. Das Zurückstellen der Computeruhr, um die Offline-Nutzung zu verlängern, oder ein Eingriff in die Prüfung beendet die Lizenz auf diesem Computer.
7. Arbeitsplätze, Computer und Übertragungen
7.1. Im Arbeitsstationsmodus ist ein Arbeitsplatz an einen Computer gebunden. Sie können einen Arbeitsplatz im Lizenzportal selbst auf einen anderen Computer übertragen, höchstens zweimal innerhalb beliebiger 30 Tage; weitere Übertragungen auf Anfrage.
7.2. Im Werksservermodus zählt der Server die Benutzer: Eine offene Sitzung mit gültiger Lizenz ist ein Arbeitsplatz. Sind alle Arbeitsplätze belegt, wartet der nächste Benutzer, bis eine Sitzung geschlossen wird.
7.3. Wird ein Computer verloren, ersetzt oder neu installiert, nutzen Sie die Übertragung nach Ziffer 7.1 oder wenden Sie sich an den Support.
8. Editionen und Stationsdateien
8.1. Die Integrator-Edition kann Stationsdateien erstellen, bearbeiten und signieren. Die Kunden-Edition arbeitet nur mit Stationsdateien, die mit einer Integrator-Edition signiert wurden, und weist Dateien zurück, die außerhalb der Software geändert wurden.
8.2. Ein Integrator, der eine Stationsdatei signiert, bestätigt, dass die darin enthaltenen Einstellungen der Maschine entsprechen, für die sie bestimmt ist. Der Lizenzgeber prüft Stationsdateien nicht anhand realer Maschinen.
8.3. Der mit einer Integrator-Lizenz gelieferte Signaturschlüssel ist vertraulich. Sie müssen ihn schützen und den Lizenzgeber unverzüglich informieren, wenn er möglicherweise offengelegt wurde.
9. Was die Software ist und was nicht
9.1. Pallet Designer unterstützt die Arbeit von Ingenieuren. Pallet Designer zertifiziert weder eine Maschine noch ein Palettiermuster noch einen Produktionsprozess.
9.2. Die Software erzeugt Palettiermuster und Maschinendaten (Datenbausteine, Bewegungstabellen, Projektdateien, PDF-Blätter) als Vorschläge. Ob ein Muster auf einer bestimmten Maschine sicher läuft, entscheidet die Risikobeurteilung des Integrators, und es wird vor der Produktion an der Maschine überprüft.
9.3. Sicherheitsfunktionen (Schutzeinrichtungen, Zonen, Geschwindigkeits- und Kraftbegrenzungen, Kollisionsschutz, Not-Halt) gehören zur Maschine und ihrer Steuerung. Die Software führt keine Sicherheitsfunktionen aus und darf nicht als Sicherheitsbauteil herangezogen werden.
9.4. In den Stationseinstellungen eingegebene Grenzwerte und die von der Software durchgeführten Prüfungen (Kollisionen, SPS-Grenzwerte, Stabilitätshinweise) sind eine Konstruktionshilfe. Maßgeblich dafür, was die Maschine tun darf, bleibt die Maschinensteuerung.
9.5. Sie sind verantwortlich für: die von Ihnen eingegebenen Daten (Produkte, Paletten, Verpackungen, Stationseinstellungen), die Entscheidung, ein Muster auf einer Maschine auszuführen, die Prüfung des Ergebnisses an der Maschine vor der Produktion, die Inbetriebnahme und sicherheitstechnische Abnahme der Zelle sowie die Übereinstimmung der Maschine mit dem für sie geltenden Recht. Wenn Sie Ausgabedateien außerhalb der Software bearbeiten, gelten die Prüfungen der Software für diese nicht mehr.
10. Testversion
10.1. Eine Testlizenz läuft 14 Tage auf einem Computer, kennzeichnet jedes PDF und jeden Export mit „TRIAL“ und ist für die Erprobung bestimmt, nicht für die Produktion. Eine Testversion pro Unternehmen.
11. KI-Assistent
11.1. Der KI-Assistent ist optional und wird gesondert bezahlt. Er sendet die von Ihnen übermittelten Texte und Dateien zusammen mit einer Beschreibung der Funktionsweise der Software an einen Anbieter eines Sprachmodells und zeigt Ihnen einen Vorschlag an (Lagen, Muster, Aufträge, Erläuterungen). Nichts wird gespeichert, bevor Sie den Vorschlag annehmen, und jeder angenommene Vorschlag durchläuft dieselben algorithmischen Prüfungen wie manuelle Arbeit.
11.2. In der Standardvariante laufen die Anfragen über das Konto des Lizenzgebers beim Anbieter und sind auf die in Ihrer Bestellung angegebene Anzahl von Operationen pro Monat begrenzt; ist das Limit erreicht, pausiert die Funktion bis zum nächsten Monat. In der Variante mit eigenem Schlüssel nutzen Sie Ihr eigenes Konto beim Anbieter zu dessen Bedingungen; der Lizenzgeber setzt kein Limit und sieht keine Anfrageinhalte.
11.3. Was gesendet und was gespeichert wird und wie lange, beschreiben die Datenbedingungen des KI-Assistenten. Übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten und keine vertraulichen Daten, die Sie nicht an einen Anbieter außerhalb Ihres Unternehmens weitergeben dürfen.
11.4. Vorschläge eines Sprachmodells können falsch sein. Die algorithmische Validierung der Software ist die einzige Prüfung, die der Lizenzgeber durchführt; im Übrigen gilt Ziffer 9 uneingeschränkt.
12. Updates und Support
12.1. Während eines Abonnements und während des Update-Zeitraums einer unbefristeten Lizenz dürfen Sie jede neue Version der Software installieren. Updates können Funktionen ändern; der Lizenzgeber sorgt dafür, dass Ihre Dateien von neueren Versionen gelesen werden können.
12.2. Der Support umfasst die Nutzung der Software und die Meldung von Fehlern, per E-Mail an Arbeitstagen, in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen, und telefonisch zu den auf der Website veröffentlichten Zeiten. Der Support umfasst nicht die Konfiguration von Maschinen oder die SPS-Programmierung, sofern diese nicht gesondert beauftragt wurden.
12.3. Der Lizenzgeber behebt reproduzierbare Fehler in der aktuellen Version innerhalb einer angemessenen Frist. Es gibt keine garantierte Reaktions- oder Behebungszeit.
13. Einschränkungen
Sie dürfen nicht: (a) die Software kopieren, außer zur Datensicherung; (b) Installationsdateien oder Lizenzschlüssel an Personen außerhalb Ihres Unternehmens weitergeben; (c) die Software dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln, außer soweit das Gesetz dies unabhängig von dieser Klausel erlaubt; (d) die Lizenzprüfung oder das Signieren von Stationsdateien entfernen oder umgehen; (e) die Software zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts verwenden; (f) die Software unter Verstoß gegen Exportkontroll- oder Sanktionsrecht verwenden.
14. Gewährleistung
14.1. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software bei Nutzung gemäß der Dokumentation die dort beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, behebt der Lizenzgeber den Fehler oder erstattet, falls dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelingt, die für den laufenden Lizenzzeitraum gezahlte Gebühr (bei einer unbefristeten Lizenz: den Kaufpreis abzüglich 1/36 für jeden Nutzungsmonat). Dies ist Ihr einziger Rechtsbehelf bei Fehlern.
14.2. SOWEIT NICHT IN ZIFFER 14.1 ANDERS ANGEGEBEN, WIRD DIE SOFTWARE „WIE BESEHEN“ („AS IS“) BEREITGESTELLT. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, UND GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI ODER FÜR EINE BESTIMMTE MASCHINE ODER EINEN BESTIMMTEN PROZESS GEEIGNET IST. Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel (polnisches Zivilgesetzbuch, Art. 558 § 1) ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zwischen Unternehmen zulässt.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Nichts in diesem Vertrag beschränkt die Haftung für Vorsatz, für grobe Fahrlässigkeit, für Tod oder Körperverletzung oder für etwas, das nach dem für Sie geltenden Recht nicht beschränkt werden kann.
15.2. Vorbehaltlich Ziffer 15.1 ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Software, ob vertraglich, deliktisch oder anderweitig, auf die Gebühren begrenzt, die Sie in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die Software gezahlt haben.
15.3. Vorbehaltlich Ziffer 15.1 haftet der Lizenzgeber nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Stillstandszeiten, Verlust oder Beschädigung von Daten, Schäden an Maschinen, Produkten, Paletten oder Verpackungen, Kosten für Rückrufe oder Nacharbeit oder Ansprüche Dritter gegen Sie, die sich aus der Nutzung der Software, aus von ihr erzeugten Mustern oder Daten, aus dem KI-Assistenten oder aus einer Unterbrechung des Lizenzdienstes ergeben.
15.4. Verletzt der Lizenzgeber eine wesentliche Pflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen: die Lieferung eines funktionierenden Lizenzschlüssels und einer Software, die im Wesentlichen wie dokumentiert funktioniert) durch einfache Fahrlässigkeit, ist die Haftung auf den für diese Art von Vertrag typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, und Ziffer 15.2 gilt.
15.5. Diese Beschränkungen gelten für jeden Anspruch einzeln und insgesamt sowie für alle Personen, die für den Lizenzgeber handeln.
16. Datenschutz
Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten (Ihre Kontaktdaten, Lizenzdaten, Support-Korrespondenz) wie in der Datenschutzerklärung auf der Website beschrieben. Die Software sendet Ihre Projektdaten nicht an den Lizenzgeber; der KI-Assistent sendet die in den Datenbedingungen des KI-Assistenten beschriebenen Daten an den Anbieter.
17. Laufzeit und Beendigung
17.1. Dieser Vertrag gilt, solange Sie eine gültige Lizenz besitzen.
17.2. Der Lizenzgeber kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung beenden, wenn Sie gegen die Ziffern 3, 8.3 oder 13 verstoßen und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung abstellen (sofort im Fall einer Umgehung oder der Weitergabe von Schlüsseln). In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung.
17.3. Endet die Lizenz, müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und sie von Ihren Computern löschen. Mit ihr erstellte Dateien gehören weiterhin Ihnen.
17.4. Die Ziffern 9, 14, 15 und 18 gelten nach Beendigung des Vertrags fort.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
18.1. Dieser Vertrag unterliegt polnischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Zwingende Vorschriften des Rechts des Landes, in dem Sie niedergelassen sind, bleiben unberührt.
18.2. Über Streitigkeiten entscheidet das für den Sitz des Lizenzgebers zuständige Gericht. Der Lizenzgeber kann Sie auch an Ihrem Sitz verklagen.
18.3. Vor Anrufung eines Gerichts versuchen beide Seiten, eine Streitigkeit innerhalb von 30 Tagen per E-Mail oder in einem Gespräch beizulegen.
19. Änderungen dieses Vertrags
Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag für neue Versionen der Software und für den nächsten Lizenzzeitraum mit einer Frist von mindestens 30 Tagen per E-Mail oder in der Software ändern. Wenn Sie die Änderung nicht annehmen, können Sie die Software bis zum Ende Ihres laufenden Lizenzzeitraums oder, bei einer unbefristeten Lizenz, in der Version, auf die Sie Anspruch haben, nach dem bisherigen Vertrag weiter nutzen.
20. Allgemeines
20.1. Ihre Bestellung, dieser Vertrag, die Verkaufsbedingungen, die Datenbedingungen des KI-Assistenten und die Datenschutzerklärung bilden die gesamte Vereinbarung. Bei Widersprüchen hat die Bestellung Vorrang, danach dieser Vertrag.
20.2. Ihre eigenen Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn Sie in einer Bestellung auf sie verweisen.
20.3. Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest wirksam, und die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
20.4. Sie dürfen diesen Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers übertragen. Der Lizenzgeber kann ihn auf einen Nachfolger seines Geschäftsbetriebs übertragen.
20.5. Dieser Vertrag ist in englischer Sprache abgefasst. Übersetzungen dienen nur zur Information; maßgeblich ist der englische Text.